Der Markt aus volkswirtschaftlicher Sicht – Rechte und Pflichten

Gesetz zum Schutz des lauteren Wettbewerbs – UWG – Spielregeln für ein faires Marktverhalten – Gedanken zum Gesetz zum Schutz des lauteren Wettbewerbes, von Valentin Schulte, Volkswirt, Berlin.

Definitionen und Hinweise zur Rechtslage. Was ist überhaupt ein Markt? Als Markt wird aus der volkswirtschaftlichen Sicht der Ort des Warenaustauschs bezeichnet. Es handelt sich jedoch nicht um einen Marktplatz, wie er zum Beispiel aus dem Mittelalter bekannt ist, sondern um einen hypothetischen Ort an dem der Tausch zwischen Anbietern und Nachfragern von Produkten und Dienstleistungen koordiniert wird und stattfindet.

Daraus folgt, dass für Unternehmer der Markt das Absatzgebiet für die eigenen Produkte oder Dienstleistungen ist. Für die Konsumenten dient der Markt wiederum der Beschaffung der nötigen Waren oder Dienstleistungen.

Wozu braucht es Regeln?

Valentin Markus SchulteRegeln schaffen Fairness und Chancengleichheit indem sie beispielsweise einen funktionierenden Wettbewerb durchsetzen. Voraussetzung für den funktionierenden Wettbewerb sind zwei oder mehr Marktteilnehmer, die in Konkurrenz stehen. Unternehmen stehen in der Konkurrenz um Aufträge, Kunden, Human-Resources, den Mitarbeitern. Es herrscht ein Prozess der Rivalität zwischen Nachfragern und Anbietern. Die Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb ist die Existenz von Märkten. Der Wettbewerb führt zu einer Selektion der Unternehmen in ihrer Effizienz. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird in verschiedene Wettbewerbsarten unterteilt.

Der Wettbewerb funktioniert als Treiber für die Wirtschaft, spornt die Leistungen von Unternehmen an. “Konkurrenz belebt das Geschäft”: Bestleistungen, Qualitätssteigerungen, Produktinnovationen gehen hervor und zwingen Unternehmen zu Kosteneffizienz. Ohne Wettbewerb keinen Anreiz, keine Weiterentwicklung, keine technologischen Innovationen, die Wirtschaft stagniert. Ohne Wettbewerb ist für Unternehmen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen wie beispielsweise die Förderung von talentierten Mitarbeitern überflüssig.

Was gibt es für Regeln?

Die rechtlichen Grundlagen umfassen beispielsweise private Eigentumsrechte, Gewerbefreiheit und Vertragsfreiheit. Doch auch das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht bilden die Grundlage für einen fairen Wettbewerb. Beim Lauterkeitsrecht gewinnt besonders das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) immer mehr an Bedeutung. Das UWG regelt hierbei das Marktverhalten der einzelnen gewerblichen Marktteilnehmer. Hauptaugenmerk liegt beim UWG auf dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher und der Allgemeinheit vor sogenannter Wettbewerbsverzerrung.

Wie im vorherigen Absatz bereits herausgearbeitet: Ein funktionierender Wettbewerb ist wichtig für eine gesunde Volkswirtschaft.

Aus diesem Grund ergeben sich bei Verstoß gegen das UWG verschiedene Ansprüche. Hierbei sind Schadensersatzansprüche, genauso wie Beseitigungs-, Unterlassungs-, Gewinnabschöpfungs- sowie Auskunftsansprüche zu nennen.

§ 12 Absatz 1 UWG – Vorherige Abmahnung erforderlich

Bei der Durchsetzung des Rechts ist darauf zu achten, dass nach § 12 Absatz 1 UWG der Gläubiger den Schuldner bei Verstößen gegen das UWG vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erst abmahnen soll. Dies dient dazu, dem Schuldner Gelegenheit zu geben, den Streit durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Das Rechtsinstitut der Abmahnung erfüllt den Zweck, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und Unterlassungsansprüche nach dem UWG effektiv außergerichtlich durchzusetzen.

 

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte

Volkswirt

 

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte

Malteserstraße 170

12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020

E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwälte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

PRESSEKONTAKT

Dr. Schulte Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte

Malteserstrasse 170
12277 Berlin

Website: https://www.dr-schulte.de
E-Mail : dr.schulte@dr-schulte.de
Telefon: 030 22 19 220 20
Telefax: 030 22 19 220 21