P&R: BEMK Rechtsanwälte bündeln Vermittler und Berater
Der Bär ist noch nicht tot – aber bereits jetzt soll sein Fell verteilt werden. Glaubt man der Werbung, sollen Anleger vertragliche Ansprüche prüfen und erwägen, Vermittler und Berater auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Man weiß zwar nicht genau, was geschehen ist, aber hat schon Vorstellungen von dem, was geschehen soll. Potentielle Insolvenzverwalter lassen die Gedanken fliegen, mögliche Gläubigervertreter ebenso. Die ersten Anlegeranwälte treten an Vertriebe heran und locken mit friedvollen Angeboten mit Blick auf deren Kunden. Rechtsschutzversicherungen verdrehen die Augen, Haftpflichtversicherer warten ab.
Für die Vermittler wird es Zeit, sich in diesem Spannungsdreieck abzugrenzen. Sicher sind Fakten dringend von Nöten, doch sind diese nicht durch stille Post ersetzbar. Möglich ist alles, doch was ist zutreffend und hilft Ihnen in Ihrer Kommunikation?
BEMK Rechtsanwälte bündeln deshalb die erfolgreichen P&R-Vertriebe, um auf die Anbieterin zuzugehen und Handreichungen für belastbare Informationen zu verlangen. Erst darauf bzw. die alsbaldigen Reaktionen und Geschehnisse wird eine Strategie aufgesetzt. Parallel dazu wird Hilfestellung in der Kommunikation mit den Kunden gegeben. Im Hintergrund werden Risikobetrachtungen angestellt in allen relevanten Szenarien. Dazu gehören auch etwaige Verwertungs- oder Übernahmemodelle. BEMK Rechtsanwälte raten davon ab, dass P&R-Vermittler und Berater Anlegeranwälten Kunden zuführen.
Für Rückfragen stehen Rechtsanwälte und Fachanwälte Daniel Blazek (Bielefeld) und Marc Ellerbrock (Markdorf) gerne zur Verfügung.
Für Referenzen und weitere Informationen geben wir Aufschluss auf www.rae-bemk.de. BEMK Rechtsanwälte sind bundesweit in den größeren Kapitalmarktkomplexen für Finanzdienstleister, Versicherungen und auch Insolvenzverwalter tätig. Wir verfügen über eine Maklerbetreuung.
Mandate und Erfahrung Rechtsanwalt Daniel Blazek:
ACI Dubai Fonds (seit 2011): Haftungsabwehr für einen Manager im Zusammenhang mit behaupteter spezialgesetzlicher Prospekthaftung und Delikt in rund 250 Prozessen über zwei Instanzen.
INFINUS-Komplex 1 (seit Ende 2013): Haftungsabwehr für ehemalige vertraglich gebundene Vermittler des Haftungsdachs (über 100 Personen, die teilweise mehrmals in Anspruch genommen wurden); erste bundesweite Haftungswelle dieser Art mit den Schwerpunkten Grundsätze zu unternehmensbezogenen Geschäften, Handeln für einen anderen, besonderes persönliches Vertrauen, Delikt. Prozessführung vor diversen Landgerichten und Oberlandesgerichten (bislang Hamm, Düsseldorf, Köln, Karlsruhe, Stuttgart, Dresden, München, Schleswig); Etablierung flächendeckender Rechtsprechung, nach welcher vertraglich gebundene Vermittler grundsätzlich nicht persönlich haften.
INFINUS-Komplex 2 (seit 2016): Beratung und Vertretung eines Insolvenzverwalters im Komplex im Zusammenhang mit Ansprüchen gegenüber Versicherungsunternehmen aus übernommenen und eigenen Verträgen (tausende) sowie ausstehender Provisionen.
Captura, BWF, V+, Picam (seit 2015): Beratung und Vertretung von insgesamt etwa 180 Finanzdienstleistern bei der Haftungsabwehr. Hauptsächliche Themenkreise dabei sind Verlustrisiken, Vereinbarkeit mit dem KWG, Nachrangigkeit, Plausibilität.
Travel24 (2015): Projektauftrag Koordinierung der Überprüfung der Mittelverwendung einer Anleihe im Auftrag des Aufsichtsrats; dabei Teilprüfung der entsprechenden Vorgaben im Wertpapierprospekt.
INFINUS-Komplex 3 (seit Ende 2017): Führung von Anfechtungsprozessen einer Genussrechts-Emittentin; Rückforderung von Scheingewinnen.
Organhaftungsklage (2018): Gerichtliche Vertretung eines ehemaligen Vorstands einer Konzernmutter, der vom Insolvenzverwalter aus §§ 93 Abs. 3, 92 Abs. 2 AktG auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird (189 Mio. Euro).
Begutachtung von Anlageverträgen (seit 2016): Anfertigung gutachterlicher Stellungnahmen zu den Rechtsnaturen von Anlageverträgen für verschiedene Verwalter insolventer Emittentinnen sowie zu den festzustellenden Insolvenzforderungen der Gläubiger.
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